Homo Ehe Deutschland
In Deutschland ist die Eingetragene Partnerschaft die gesetzlich geregelte und durch Eintragung bei einer staatlichen Stelle begründete Form des Zusammenlebens eines Paares, die neben der Ehe besteht und die nur gleichgeschlechtlichen Paaren eine rechtliche Absicherung ihrer Beziehung ermöglicht. In Deutschland wurde dies im Lebenspartnerschaftsgesetz beschlossen.
Die rechtlichen Wirkungen sind teilweise unterschiedlich zur Ehe, wie etwa im Verfassungsrecht, im Einkommensteuerrecht, im Besoldungs- und Versorgungsrecht der Beamten und in der berufsständischen Versorgung.
(Quelle:
Homowiki)

